Friedhof Pohla

Reihengrab für Erdbestattung

Ein Reihengrab dient der Bestattung eines Verstorbenen. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für die Stelle für 20 Jahre: 700 €
Beisetzungsgebühr für eine Sargbestattung: 466 €
jährliche Unterhaltungsgebühr: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 23 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen. Die Grabstelle ist nach Ablauf der 20 Jahre einzuebnen. Die Beisetzung eines weiteren Verstorbenen ist in der Grabstelle nicht möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Reihengrab durch die Kirchgemeinde anlegen und pflegen zu lassen. In diesem Fall entsteht kein Nutzungsrecht an der Grabstätte, jedoch können Blumen an der Grabstelle in einer bodenbündig eingelassenen Vase abgelegt werden.
Es wird eine Gesamtgebühr einschließlich Grabmal, Anlage und Pflege der Grabstätte sowie deren Unterhalt über 20 Jahre erhoben in Höhe von 4317 €.

Reihengrab für Urnenbeisetzung

Ein Reihengrab dient der Bestattung eines Verstorbenen. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für die Stelle für 20 Jahre: 700 €
Beisetzungsgebühr für eine Urnenbestattung: 182 €
jährliche Unterhaltungsgebühr: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 23 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.
Die Grabstelle ist nach Ablauf der 20 Jahre einzuebnen. Die Beisetzung eines weiteren Verstorbenen ist in der Grabstelle nicht möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Reihengrab durch die Kirchgemeinde anlegen und pflegen zu lassen. In diesem Fall entsteht kein Nutzungsrecht an der Grabstätte, jedoch können Blumen an der Grabstelle in einer bodenbündig eingelassenen Vase abgelegt werden.
Es wird eine Gesamtgebühr einschließlich Grabmal, Anlage und Pflege der Grabstätte sowie deren Unterhalt über 20 Jahre erhoben in Höhe von 4033 €.

Wahlgrab für Erdbestattungen

Ein Wahlgrab dient der Erdbestattung eines Verstorbenen. Zusätzlich kann in der Stelle eine Urne beigesetzt werden. Ein Wahlgrab kann auch zweistellig sein für zwei Erdbestattungen. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für 20 Jahre: Einzelstelle: 800 €
Doppelstelle: 1600 €
Verlängerungsgebühr pro Jahr: Einzelstelle: 40 €
Doppelstelle: 80 €
Beisetzungsgebühr: 466 €
jährliche Unterhaltungsgebühr pro Stelle: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 23 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.

Wahlgrab für Urnenbeisetzungen

Ein Wahlgrab dient der Urnenbeisetzung eines Verstorbenen. Zusätzlich kann in der Stelle eine weitere Urne beigesetzt werden. Ein Wahlgrab kann auch mehrstellig sein. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für 20 Jahre Einzelstelle: 800 €
Verlängerungsgebühr pro Jahr Einzelstelle: 40 €
Beisetzungsgebühr: 182 €
jährliche Unterhaltungsgebühr pro Stelle: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 23 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.