Friedhof Burkau
Reihengrab für Erdbestattung
Ein Reihengrab dient der Bestattung eines Verstorbenen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für die Stelle für 30 Jahre: 780 €
Beisetzungsgebühr für eine Sargbestattung: 465 €
jährliche Unterhaltungsgebühr: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 34 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege erfolgt im 2020 neu angelegten Gräberfeld über die Dauergrabpflegegesellschaft. Diese übernimmt die Bepflanzung und kümmert sich um einen Stein. Über die Firma Milius in Neukirch wird ein separater Vertrag über die Pflege für 30 Jahre abgeschlossen.
Ein Sonderfall sind Reihengräber für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. Die Ruhezeit beträgt hier 10 Jahre, die Pacht 260 € und die Beisetzungsgebühr 115 €.
Reihengrab für Urnenbeisetzung
Reihengräber für Urnenbeisetzungen bieten wir vor allem in einer Gemeinschaftsanlage an, die über die Kirchgemeinde angelegt und gepflegt wird. In diesem Fall entsteht kein Nutzungsrecht an der Grabstätte, jedoch können Blumen an der Grabstelle in einer bodenbündig eingelassenen Vase abgelegt werden.
Es wird eine Gesamtgebühr einschließlich Grabmal, Anlage und Pflege der Grabstätte sowie deren Unterhalt über 25 Jahre erhoben in Höhe von 3.909,70 €.
Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Reihengrab zur Bestattung eines Verstorbenen selbst zu erwerben und zu pflegen. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für die Stelle für 25 Jahre: 650 €
Beisetzungsgebühr für eine Urnenbestattung: 191,50 €
jährliche Unterhaltungsgebühr: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 34 € an. Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.
Die Grabstelle ist nach Ablauf der 25 Jahre einzuebnen. Die Beisetzung eines weiteren Verstorbenen ist in der Grabstelle nicht möglich.
Wahlgrab für Erdbestattungen
Ein Wahlgrab dient der Erdbestattung eines Verstorbenen. Zusätzlich kann in der Stelle eine Urne beigesetzt werden. Ein Wahlgrab kann auch zweistellig sein für zwei Erdbestattungen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre und kann verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für 30 Jahre Einzelstelle: 870 €
Doppelstelle: 1740 €
Verlängerungsgebühr pro Jahr Einzelstelle: 29,00 €
Doppelstelle: 58 €
Beisetzungsgebühr: 465 €
jährliche Unterhaltungsgebühr pro Stelle: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 34 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen
Ein Wahlgrab dient der Urnenbeisetzung eines Verstorbenen. Zusätzlich kann in der Stelle eine weitere Urne beigesetzt werden. Ein Wahlgrab kann auch mehrstellig sein. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre und kann verlängert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Nutzungsgebühr für 25 Jahre Einzelstelle: 725 €
Verlängerungsgebühr pro Jahr Einzelstelle: 29,00 €
Beisetzungsgebühr: 191,50 €
jährliche Unterhaltungsgebühr pro Stelle: 25 €
Für die Errichtung eines Grabmals fallen Gebühren in Höhe von 34 € an.
Der Nutzungsberechtigte ist zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte verpflichtet. Die Pflege kann auch über einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.