Ergebnisse der Kirchenvorstands-Wahl
Am 13. September wurden in Demitz-Thumitz und Pohla-Uhyst am Taucher die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt. Am 20. September erfolgte die Wahl der neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in Burkau.
Wir danken allen ganz herzlich, die bereit waren, sich der Wahl zu stellen. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle gewählt werden konnten, aber alle haben zu einem demokratischen Wahlverfahren beigetragen. Danken möchten wir aber auch allen, die gewählt haben und auch damit Verantwortung für unsere Kirchgemeinde übernommen haben. Und ebenso herzlich danken wir allen, die bei der Durchführung der Wahlen mitgearbeitet und dafür ihre Freizeit eingesetzt haben.
In Demitz-Thumitz haben insgesamt 26 Wahlberechtigte gewählt.
Die Stimmauszählung ergab folgendes Ergebnis:
Böttger Ursula 15
Göbel Annett 18
Jeske Martin 17
Pallas Gisela 21
Schiekel Madlen 18
Voigt Simone 9
Weber Jonathan 14
Damit sind zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern gewählt:
Pallas, Gisela
Göbel, Annett
Schiekel, Madlen
Jeske, Martin
Böttger, Ursula
In Pohla-Uhyst haben insgesamt 69 Wahlberechtigte gewählt.
Die Stimmauszählung ergab folgendes Ergebnis:
Gräfe Jörg 51
Gräfe Maria 32
Hantusch Robert 54
Hentsche Anke 59
Knobloch Ben 41
Schmidt Theresa 47
Scholz Jakob 33
Schöne Matthias 39
Schönfeld Kathrin 30
Damit sind zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern gewählt:
Hentsche, Anke
Hantusch, Robert
Gräfe, Jörg
Schmidt, Theresa
Knobloch, Ben
Schöne, Matthias
In Burkau haben insgesamt 50 Wahlberechtigte gewählt. Die Stimmauszählung ergab folgendes Ergebnis:
Hübschmann Kathrin 34
Petzold Monique 31
Pilz Sebastian 28
Richter Martin 47
Strobel Lars 34
Sturm Chrisoph 45
Damit sind zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern gewählt:
Richter, Martin
Sturm, Christoph
Hübschmann, Kathrin
Strobel, Lars
Petzold, Monique
Die gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sowie die zum Kirchenvorstand gehörenden Pfarrer haben nun gemäß der Kirchenvorstandsbildungsordnung und des geltenden Ortsgesetzes die Aufgabe, für Demitz-Thumitz, Pohla-Uhyst am Taucher sowie Burkau jeweils weitere zwei Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu berufen. Damit soll eine ausgewogene Interessenvertretung gewährleistet und zugleich die Fülle der Gaben und Talente im Kirchenvorstand abgedeckt werden. Die Berufungen werden dann ebenso hier bekanntgegeben.
Einspruchsfrist:
Jede und jeder Wahlberechtigte kann schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch gegen das Wahlverfahren einlegen. Der Einspruch muss binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen, also bis zum 4. Oktober 2026.